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Mit dem Doppelbudget für 2027 und 2028 hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen beschlossen, die Familien finanziell betreffen. Während einige Unterstützungen unverändert bleiben, gibt es bei Familienleistungen, dem Familienbonus und der Finanzierung familienpolitischer Maßnahmen Änderungen. Hier erfahren Sie, was sich konkret ändert.
Familienleistungen werden erneut nicht an die Inflation angepasst
Auch im Jahr 2028 werden wichtige Familienleistungen wie die Familienbeihilfe und das Kinderbetreuungsgeld nicht an die Inflation angepasst. Damit bleiben die Leistungen bereits das dritte Jahr in Folge unverändert, obwohl die Lebenshaltungskosten weiter steigen.
Für Familien bedeutet das einen schleichenden Kaufkraftverlust – und zwar über mehrere Jahre. Steigende Ausgaben für Lebensmittel, Wohnen, Energie oder Freizeit werden nicht durch höhere Familienleistungen ausgeglichen. Von dieser Maßnahme sind grundsätzlich alle Familien in Österreich betroffen. Somit sinkt auch die Grundlage für eine mögliche Valorisierung ab 2029, was zu langfristigen Realverlusten führen wird.
Änderungen beim Familienbonus ab dem vierten Geburtstag
Der Familienbonus Plus bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber künftig anders aufgeteilt. Für Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr kann weiterhin ein Elternteil den gesamten Familienbonus von bis zu 2.000 Euro pro Jahr geltend machen.
Ab dem vierten Geburtstag eines Kindes wird ein Teil des Bonus für den zweiten Elternteil reserviert. Dadurch kann ein Elternteil den vollen Betrag künftig nicht mehr allein ausschöpfen, sofern beide Eltern anspruchsberechtigt sind. Von dieser Änderung ausgenommen sind Alleinerziehende.
Besonders betroffen sind Familien mit nur einem Hauptverdiener sowie Mehrkindfamilien, bei denen die neue Aufteilung zu einer geringeren steuerlichen Entlastung führen kann.
Die Auswirkungen des reduzierten Familienbonus werden viele Steuerzahlerinnen und Steuerzahler erst im Jahr 2028 spüren, sofern sie den Betrag erst im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) rückwirkend geltend machen. Bei jenen, die den Familienbonus bereits monatlich unterjährig bei der Gehaltsabrechnung geltend machen, wird sich die Reduktion bereits ab 01. Januar 2027 bemerkbar machen.


Weniger Geld im Familienlastenausgleichsfonds
Der Familienlastenausgleichs Fonds (FLAF) finanziert zahlreiche familienpolitische Leistungen. Dazu gehören unter anderem die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Leistungen rund um den Eltern-Kind-Pass, kostenlose Schulbücher sowie die Schülerfreifahrt.
Im Zuge der Senkung der Lohnnebenkosten sollen die Einnahmen des Fonds künftig deutlich zurückgehen. Nach den bisherigen Plänen sinken sie von rund sieben Milliarden Euro auf etwa fünf Milliarden Euro.
Ob und wie diese Mindereinnahmen vollständig ausgeglichen werden, ist derzeit noch offen.
Welche Auswirkungen Familien erwarten
Für viele Familien dürfte sich die finanzielle Situation dadurch weiter verschärfen. Bleiben Familienleistungen trotz steigender Preise unverändert, sinkt ihre Kaufkraft.
Gleichzeitig gewinnt der Familienbonus steuerlich an Bedeutung, wird durch die neuen Regelungen jedoch komplexer. Auch Teilzeitbeschäftigte könnten stärker betroffen sein, da mehrere Budgetmaßnahmen die finanzielle Attraktivität von Teilzeitarbeit verringern.
Kritik von Familienvertretern
Der Katholische Familienverband Österreich bewertet die geplanten Änderungen kritisch. Nach Ansicht des Verbandes erhalten Familien durch die ausbleibende Inflationsanpassung über mehrere Jahre real weniger Unterstützung.
Kritisiert wird außerdem, dass Teilzeitarbeit – die häufig wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen gewählt wird – finanziell stärker belastet werde. Auch die Wahlfreiheit zwischen häuslicher Betreuung und institutioneller Kinderbetreuung könne dadurch eingeschränkt werden. Zudem befürchtet der Verband, dass Familien mit besonderen Belastungen im Budget nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Mehr Informationen: Familienbonus Plus