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Ab 2028 soll eine wichtige Änderung bei der betrieblichen Altersvorsorge kommen: Beschäftigte sollen ihre angesparte Abfertigung künftig einfacher in eine lebenslange Zusatzpension umwandeln können. Ein neues Veranlagungsmodell verspricht zudem höhere Ertragschancen – Berechnungen zufolge könnten dadurch im Alter bis zu zehn Prozent mehr Geld zur Verfügung stehen. Das berichtet u.a. die Tageszeitung Heute.
Zusatzpension soll für alle Arbeitnehmer möglich werden
Die Bundesregierung will die zweite Säule des österreichischen Pensionssystems stärken. Der Sozialausschuss des Parlaments hat die entsprechende Reform bereits beschlossen, im September soll noch der Nationalrat zustimmen.
Im Mittelpunkt steht eine stärkere Verbindung zwischen der Abfertigung Neu und der betrieblichen Altersvorsorge. Damit sollen wesentlich mehr Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, zusätzlich zur gesetzlichen Pension eine lebenslange Zusatzrente aufzubauen.
Problem betrifft derzeit drei von vier Beschäftigten
In die Abfertigung Neu zahlen Arbeitgeber derzeit 1,53 Prozent des Bruttogehalts ihrer Beschäftigten ein. Das Geld wird von einer betrieblichen Vorsorgekasse verwaltet. Eine Übertragung dieses Vermögens in eine Pensionskasse und damit die Umwandlung in eine lebenslange Zusatzpension ist bislang allerdings nicht für alle Beschäftigten gleichermaßen möglich.
Nur rund ein Viertel verfügt über die dafür notwendigen betrieblichen Voraussetzungen. Bei etwa 75 Prozent der Arbeitnehmer besteht hingegen kein entsprechender Pensionskassenvertrag über den Arbeitgeber. Genau das soll sich mit der Reform ändern.


Abfertigung kann künftig zur lebenslangen Zusatzrente werden
Ab 2028 sollen alle Beschäftigten die Möglichkeit erhalten, ihr angespartes Abfertigungsvermögen in ein standardisiertes Produkt einer überbetrieblichen Pensionskasse zu übertragen. Diese Möglichkeit soll unabhängig davon bestehen, ob der eigene Arbeitgeber selbst einen Vertrag mit einer Pensionskasse abgeschlossen hat.
Die Übertragung soll freiwillig und kostenlos möglich sein. Das vorhandene Kapital kann anschließend weiter veranlagt werden und bei Pensionsantritt eine lebenslange Zusatzpension finanzieren. Wer hingegen weiterhin eine einmalige Auszahlung seiner Abfertigung bevorzugt, soll diese Möglichkeit behalten. Ein verpflichtender Wechsel in die Zusatzpension ist nicht vorgesehen.
Neues Modell soll höhere Erträge ermöglichen
Gleichzeitig ist eine zweite wesentliche Änderung geplant. Vorsorgekassen sollen künftig zusätzlich zum bestehenden konservativen Veranlagungsmodell eine Variante mit höheren Ertragschancen anbieten.
Das bisherige Modell ist aufgrund der Garantie des eingezahlten Kapitals vergleichsweise vorsichtig ausgerichtet. Beim neuen Modell soll stärker auf die langfristigen Chancen des Kapitalmarktes gesetzt werden. Gerade bei einem Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten könnten Beschäftigte dadurch höhere Erträge erzielen und mehr Kapital für die Pension aufbauen.
Bis zu zehn Prozent mehr Geld im Alter möglich
Die höheren Ertragschancen haben allerdings ihren Preis: Beim neuen Veranlagungsmodell soll die bisherige Kapital- und Zinsgarantie entfallen. Damit steigt gleichzeitig das Veranlagungsrisiko. Ein Wechsel erfolgt deshalb ausschließlich freiwillig. Wer keine Änderung vornimmt, bleibt automatisch im bisherigen Modell mit Kapitalgarantie.
Wer sich für die chancenorientierte Variante entscheidet, soll grundsätzlich erst mit Erreichen des Pensionsalters auf das angesparte Kapital zugreifen können. Für bestimmte Härtefälle sind Ausnahmen vorgesehen.
Besonders interessant könnte das Modell für jüngere Arbeitnehmer sein. Je länger das Kapital investiert bleibt, desto stärker können sich langfristige Kapitalmarkterträge und der Zinseszinseffekt bemerkbar machen. Berechnungen zufolge könnte das neue Modell dadurch im Alter bis zu zehn Prozent mehr Geld bringen.
Gesetz muss noch endgültig beschlossen werden
Ganz fix ist die Reform allerdings noch nicht. Nachdem der Sozialausschuss bereits zugestimmt hat, muss der Nationalrat das Vorhaben noch beschließen.
Kommt dort wie geplant grünes Licht, sollen die neuen Regeln mit 1. Jänner 2028 in Kraft treten. Für Millionen Beschäftigte würde sich damit erstmals die Möglichkeit eröffnen, ihre Abfertigung unabhängig vom eigenen Arbeitgeber gezielt für eine lebenslange Zusatzpension einzusetzen.