Bis zu 225 Euro für den Urlaub: Diesen Zuschuss können sich pflegende Angehörige holen

Wer einen Angehörigen pflegt, kann sich unter Umständen einmal im Jahr einen Zuschuss für eine wohlverdiente Auszeit sichern. Bis zu 225 Euro für den Urlaub werden bezahlt – und das sogar unabhängig vom Einkommen. Nicht alle haben Anspruch darauf. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

13.09.2026, 07:30 Uhr von
Pflege
Bildquelle: Finanz.at (Montage) / Pflege
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Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann in Niederösterreich für den eigenen Urlaub bis zu 225 Euro Zuschuss erhalten. Die Förderung kann einmal pro Jahr beantragt werden und ist nicht vom Einkommen abhängig.

Wo es noch Zuschüsse für pflegende Angehörige in Österreich gibt, findet man hier auf Finanz.at in einer Übersicht.

Bis zu 225 Euro für einen Urlaub

Anlässlich des Tages der pflegenden Angehörigen am 13. September rückt eine finanzielle Unterstützung in den Mittelpunkt, die vielen Betroffenen möglicherweise nicht bekannt ist. Das Land Niederösterreich unterstützt Hauptpflegepersonen mit der „NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige“ finanziell dabei, sich eine Auszeit zu nehmen.

Für einen Urlaub innerhalb Österreichs werden maximal 175 Euro bezahlt. Wird der Urlaub hingegen in Niederösterreich verbracht, steigt der maximale Zuschuss auf 225 Euro. Liegen die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Nächtigungskosten darunter, werden lediglich die tatsächlichen Kosten ersetzt.

Die Unterstützung kann einmal pro Person und Kalenderjahr beansprucht werden. Das Einkommen spielt für die Gewährung der Förderung keine Rolle. Mindestens eine Übernachtung ist allerdings erforderlich.

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Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Anspruchsberechtigt sind Hauptpflegepersonen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Die betreute Person muss grundsätzlich mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen. Außerdem muss die antragstellende Hauptpflegeperson seit mindestens sechs Monaten vor dem Urlaubsantritt ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.

Als Nachweis ist unter anderem eine ordnungsgemäß bezahlte Rechnung des Beherbergungsbetriebs erforderlich. Diese muss auf den Namen der antragstellenden Person ausgestellt sein und beispielsweise den Urlaubszeitraum sowie die Nächtigungskosten enthalten. Zusätzlich ist eine Kopie des Bescheids über die Pflegestufe der betreuten Person notwendig.

Antrag ist auch nach dem Urlaub möglich

Eine Besonderheit der Förderung ist die vergleichsweise großzügige Antragsfrist. Der Antrag muss nicht bereits vor dem Urlaub gestellt werden, sondern spätestens sechs Monate nach dem Aufenthalt beim Land Niederösterreich einlangen.

Dass die Förderung tatsächlich genutzt wird, zeigen aktuelle Zahlen: Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Niederösterreich 236 Anträge auf den Urlaubszuschuss bewilligt. Im gesamten Jahr 2025 waren es mehr als 750 positiv erledigte Anträge, wobei insgesamt über 130.000 Euro ausbezahlt wurden. Anträge sind direkt beim Land Niederösterreich möglich.

Mehr als 500.000 Menschen erhalten Pflegegeld

Das Thema betrifft österreichweit eine große Zahl an Haushalten. Im Jahresdurchschnitt 2025 bezogen laut Statistik Austria 501.237 Menschen Pflegegeld. Gegenüber 2024 entspricht das einem Anstieg um 2,3 Prozent. Insgesamt wurden dafür 2025 rund 3,63 Milliarden Euro ausgegeben.

Der Urlaubszuschuss in Niederösterreich richtet sich allerdings nicht an die pflegebedürftige Person selbst, sondern an jene Hauptpflegeperson, die die Betreuung übernimmt. Für sie sind einmal jährlich bis zu 175 Euro für einen Aufenthalt in Österreich beziehungsweise bis zu 225 Euro bei einem Urlaub in Niederösterreich möglich.

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Mehr Informationen: Pflegegeld

Daniel Herndler
Email: dh@finanz.at
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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