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Ab 10. Juli 2027 gelten in der Europäischen Union neue Regeln für Bargeldzahlungen im Geschäftsverkehr. Hintergrund ist die EU-Verordnung (EU) 2024/1624, mit der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung stärker bekämpft werden sollen. Künftig dürfen Unternehmen größere Beträge nicht mehr unbegrenzt in bar annehmen oder bezahlen.
Barzahlungen über 10.000 Euro werden verboten
Mit Inkrafttreten der neuen Regelung dürfen Unternehmen und Selbstständige Barzahlungen über 10.000 Euro im Geschäftsverkehr nicht mehr durchführen. Die Obergrenze gilt sowohl für Zahlungen an Unternehmen als auch für Bargeld, das Unternehmen von Kunden entgegennehmen.
Betroffen sind ausschließlich geschäftliche Transaktionen. Ziel der EU ist es, große Bargeldbewegungen transparenter zu machen und das Risiko von Geldwäsche zu reduzieren.
Identitätsprüfung ab 3.000 Euro
Zusätzlich wird eine neue Kontrollschwelle eingeführt. Bereits ab einer Barzahlung von 3.000 Euro müssen gewerbliche Verkäufer künftig die Identität ihrer Kunden überprüfen und dokumentieren. Damit sollen Behörden größere Bargeldgeschäfte bei Bedarf besser nachvollziehen können.


Für Privatpersonen ändert sich nichts
Private Verkäufe bleiben von den neuen Vorschriften unberührt. Verkaufen beispielsweise zwei Privatpersonen ein Auto oder andere Wertgegenstände, dürfen auch künftig Beträge über 10.000 Euro bar bezahlt werden.
Auch das Besitzen größerer Bargeldsummen sowie das Abheben oder Einzahlen von Bargeld auf ein Konto bleibt weiterhin erlaubt. Die neuen Vorschriften richten sich ausschließlich an den Geschäftsverkehr.
EU-Regel gilt auch in Österreich
Die Verordnung gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Dazu gehören unter anderem Österreich, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande.
Einige Länder verfügen bereits heute über nationale Bargeldobergrenzen. Deutschland und Österreich kennen derzeit hingegen keine allgemeine Höchstgrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr.
Ab 10. Juli 2027 gilt jedoch auch in Österreich die neue EU-weite Obergrenze von 10.000 Euro, sofern bis dahin keine strengeren nationalen Regelungen beschlossen werden.
Mitgliedstaaten dürfen strengere Grenzen festlegen
Die EU-Regelung definiert lediglich eine maximale Obergrenze. Die einzelnen Mitgliedstaaten können auch künftig niedrigere Bargeldlimits einführen, wenn sie dies für notwendig halten. Ob Österreich von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist derzeit noch offen.
Mehr Informationen: Europäische Zentralbank