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Österreichs Sozialhilfe soll grundlegend umgebaut und stärker vereinheitlicht werden. Ein neuer Vorschlag von Sozialministerin Korinna Schumann sieht unter anderem Fixsätze für Erwachsene, zusätzliche Leistungen für Integration und Arbeit sowie bis zu 1.000 Euro Kindermehrbetrag für Geringverdiener vor.
Der Entwurf wurde den Koalitionspartnern bereits übermittelt, ist innerhalb der Bundesregierung allerdings noch nicht endgültig abgestimmt. Damit können sich einzelne Punkte im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch verändern.
Sozialhilfe soll österreichweit einheitlicher werden
Seit 2019 gibt es zwar ein bundesweites Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, für die konkrete Ausgestaltung sind jedoch die Bundesländer zuständig. Dadurch unterscheiden sich Leistungen und Voraussetzungen teilweise erheblich. Das Sozialministerium will diesen „Fleckerlteppich“ nun zumindest teilweise beseitigen. Für Erwachsene sind künftig stärker vereinheitlichte Leistungen vorgesehen.
Als Grundlage sollen Fixsätze in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes dienen. Einheitlichere Vorgaben sind außerdem beim Schonvermögen, bei zusätzlichen Bedarfen und bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit geplant. Der 13. und 14. Bezug soll weiterhin nicht auf die Sozialhilfe angerechnet werden.
Sozialhilfe für Kinder wird umgebaut
Auch bei den Leistungen für Kinder ist eine grundlegende Änderung vorgesehen. Künftig sollen österreichweit Mindestsätze statt Höchstsätze festgelegt werden.
Der Kinderrichtsatz soll gleichzeitig aufgeteilt werden. Ein Teil würde weiterhin direkt als Geldleistung ausgezahlt. Zusätzlich sollen mindestens 300 Euro pro Jahr als Sachleistung zur Verfügung stehen. Die Abwicklung dieses Betrags könnte über eine eigene App erfolgen.
Vollständig vereinheitlicht würde das System allerdings nicht. Insbesondere bei Leistungen für Kinder und beim Wohnen sollen die Bundesländer weiterhin zusätzlichen Gestaltungsspielraum erhalten.
Kindermehrbetrag soll auf 1.000 Euro steigen
Auch beim Kindermehrbetrag plant das Sozialministerium eine deutliche Erhöhung. Von dieser Leistung profitieren insbesondere Eltern mit niedrigem Einkommen, die den Familienbonus Plus aufgrund ihrer geringen Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig ausschöpfen können.
Nach den Plänen soll der Kindermehrbetrag künftig von 700 auf 1.000 Euro steigen. Gleichzeitig soll dafür gesorgt werden, dass mehr Anspruchsberechtigte die Leistung tatsächlich erhalten. Nach Angaben im vorliegenden Konzept wird der Kindermehrbetrag derzeit nur von rund der Hälfte der potenziell Berechtigten in Anspruch genommen. Der Kindermehrbetrag kann im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) beansprucht werden.


Neue Teilhabekarte für einkommensschwache Familien
Eine weitere Neuerung betrifft Familien, deren Einkommen zwar oberhalb der Sozialhilfegrenze liegt, finanziell aber dennoch niedrig ist. Für deren Kinder ist eine neue Teilhabekarte geplant. Diese soll ausdrücklich unabhängig von der Sachleistung innerhalb der Sozialhilfe funktionieren.
Finanziert werden könnten damit beispielsweise Schul- und Hygieneartikel, Sportangebote, Lernunterstützung, Vereinsmitgliedschaften sowie Ferien- und Freizeitaktivitäten. Für die Teilhabekarte sind nach dem derzeitigen Konzept ab 2027 jährlich 60 Millionen Euro vorgesehen.
Volle Sozialhilfe erst nach bestimmten Leistungen
Besonders weitreichend ist eine geplante Änderung für arbeitsfähige Sozialhilfebezieher. Diese sollen künftig stärker an das AMS angebunden werden. Die volle Leistung soll dabei schrittweise über eine neue Integrationsbeihilfe (IBH) erreicht werden.
Ein erster Zuschlag soll beispielsweise nach einem Pflichtschulabschluss beziehungsweise bei einem entsprechenden Nachweis über Deutscherwerb und Wertevermittlung gewährt werden.
Eine weitere Erhöhung soll möglich sein, wenn bereits 13 Wochen einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung absolviert wurden oder an einer entsprechenden AMS-Maßnahme teilgenommen wird. Damit würde die Höhe der tatsächlich verfügbaren Sozialleistung künftig stärker davon abhängen, ob bestimmte Integrations-, Bildungs- und Arbeitsmaßnahmen erfüllt werden.
Für diese Gruppen gelten Ausnahmen
Nicht alle Sozialhilfebezieher sollen unter die neuen Vorgaben fallen. Ausgenommen sind nach dem derzeitigen Konzept unter anderem Kinder, Menschen mit Behinderungen sowie Personen, die nicht zum Einsatz ihrer Arbeitskraft verpflichtet werden können. Dazu können beispielsweise Menschen mit Betreuungspflichten oder Personen gehören, die bereits das Regelpensionsalter erreicht haben.
Bei Verstößen gegen Integrations- oder Arbeitspflichten sollen dagegen Konsequenzen möglich sein. Bei besonders schweren Fällen könnten die Bundesländer sogar Verwaltungsstrafen verhängen.
Reform ist noch nicht beschlossen
Bei den vorgestellten Maßnahmen handelt es sich bislang um einen Vorschlag des SPÖ-geführten Sozialministeriums. Eine endgültige Einigung innerhalb der Bundesregierung gibt es noch nicht.
Damit stehen sowohl konkrete Beträge als auch einzelne Voraussetzungen noch nicht endgültig fest. Sollte das Konzept jedoch in wesentlichen Teilen umgesetzt werden, würde es eine der größten Veränderungen der österreichischen Sozialhilfe seit Jahren bedeuten.
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