Anträge ab jetzt: 120 Euro Extra-Geld zum Schulstart für viele Familien

Zum Schulstart gibt es für viele Familien seit Anfang September nochmals 120 Euro extra. Wer das Geld erhalten will, muss allerdings selbst aktiv werden und eine wichtige Frist beachten. Details findet man jetzt hier auf Finanz.at.

11.09.2026, 10:00 Uhr von
Schulstartgeld
Bildquelle: Finanz.at / Canva (Montage) / Schulstartgeld
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Mit dem Beginn des neuen Schuljahres können sich Familien im Burgenland eine finanzielle Unterstützung sichern. Seit dem Schulstart kann das Schulstartgeld in Höhe von 120 Euro beantragt werden. Für die Förderung spielt das Einkommen der Familie keine Rolle. Dieser Betrag ist nicht mit dem Schulstartgeld vom Bund, das im August gemeinsam mit der Familienbeihilfe ausgezahlt wurde, zu verwechseln. Es handelt sich um eine eigenständige Landesförderung.

Das Schulstartgeld richtet sich an Familien, deren Kinder erstmals in eine Volksschule, Sonderschule oder Vorschulstufe eintreten. Allerdings wird die Unterstützung nicht automatisch ausgezahlt. Dafür muss innerhalb der vorgesehenen Frist ein Antrag gestellt werden.

120 Euro Schulstartgeld unabhängig vom Einkommen

Das burgenländische Schulstartgeld soll Familien bei den zusätzlichen Ausgaben unterstützen, die mit dem Eintritt eines Kindes in die Schule verbunden sind. Gerade zu Schulbeginn fallen Kosten für Schulsachen, Hefte, Taschen, Kleidung und weitere notwendige Anschaffungen an.

Die Höhe der Förderung beträgt 120 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind. Ein wesentlicher Vorteil gegenüber zahlreichen anderen Sozial- und Familienleistungen ist, dass für das Schulstartgeld keine Einkommensgrenze gilt. Damit können auch Familien mit mittleren oder höheren Einkommen die Unterstützung erhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden.

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Anspruch besteht beim erstmaligen Eintritt in die erste Klasse einer Volksschule oder Sonderschule beziehungsweise in eine Vorschulstufe. Entscheidend sind dabei die konkreten Förderbedingungen des Landes Burgenland.

Antrag nur bis Ende Oktober möglich

Die Antragstellung ist seit dem Schulstart am 7. September 2026 möglich. Familien haben allerdings nur einen begrenzten Zeitraum, um sich die 120 Euro zu sichern.

Die Frist endet am 31. Oktober 2026. Wird der Antrag nicht rechtzeitig gestellt, kann die Förderung für den aktuellen Schulstart grundsätzlich nicht mehr beansprucht werden. Eltern sollten daher insbesondere beachten, dass das Geld nicht automatisch aufgrund der Einschulung überwiesen wird.

Damit unterscheidet sich das Schulstartgeld von automatisch ausbezahlten Familienleistungen. Erst durch den entsprechenden Antrag wird die Auszahlung der Landesförderung angestoßen. Anträge sind noch bis Ende Oktober 2026 online möglich.

Zusätzliche Entlastung zum Schulbeginn

Die 120 Euro können zumindest einen Teil jener Ausgaben abfedern, die rund um den ersten Schulbesuch entstehen. Je nach benötigter Ausstattung können sich die Kosten für den Schulstart schnell auf mehrere hundert Euro summieren.

Da keine Einkommensprüfung vorgesehen ist, erreicht die Förderung einen vergleichsweise breiten Kreis von Familien. Voraussetzung bleibt jedoch, dass das Kind die entsprechenden Kriterien für den Schuleintritt erfüllt und der Antrag fristgerecht eingebracht wird.

Für betroffene Familien ist damit vor allem der 31. Oktober 2026 ein wichtiger Termin. Bis zu diesem Tag besteht die Möglichkeit, das Schulstartgeld in Höhe von 120 Euro zu beantragen.

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Mehr Informationen: Schulstartgeld

Daniel Herndler
Email: dh@finanz.at
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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