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Private Haushalte, Unternehmen und Gemeinden können ab sofort eine neue Förderung für intelligente Energiemanagementsysteme beantragen. Das Förderprogramm des Klima- und Energiefonds soll dabei helfen, den Eigenverbrauch von Strom zu erhöhen und das Stromnetz zu entlasten.
Für das Programm stehen insgesamt 4,9 Millionen Euro aus Mitteln des Wirtschafts- und Energieministeriums zur Verfügung.
Bis zu 600 Euro für private Haushalte
Private Haushalte erhalten einen Zuschuss von 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 600 Euro pro Projekt.
Gefördert werden die Anschaffung und Installation automatisierter Energiemanagementsysteme. Diese vernetzen mehrere Komponenten eines Energiesystems miteinander und steuern den Stromverbrauch automatisch. So kann beispielsweise selbst erzeugter Solarstrom bevorzugt für die Wärmepumpe, den Batteriespeicher oder das Laden eines Elektroautos genutzt werden.
Voraussetzung ist, dass das System mindestens zwei Energiekomponenten miteinander verbindet und den Stromverbrauch, die Speicherung oder die Einspeisung mindestens fünf Jahre lang flexibel an Strompreise, das Energieangebot oder Netzanforderungen anpasst.


Auch Betriebe und Gemeinden profitieren
Neben Privatpersonen können auch Unternehmen, Gemeinden, Vereine und andere Organisationen eine Förderung beantragen.
Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 30 Prozent der Investitionskosten. Pro Standort werden maximal 20.000 Euro ausbezahlt. Förderfähig sind unter anderem Planung, Beratung, Installation und Inbetriebnahme der Systeme. Voraussetzung ist ein Netzanschluss im Niederspannungsbereich.
Ziel: Stromkosten senken und Netze entlasten
Nach Angaben von Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) sollen erneuerbare Energien künftig effizienter genutzt werden. Intelligente Energiemanagementsysteme helfen dabei, Strom genau dann zu verbrauchen oder zu speichern, wenn er verfügbar ist. Das soll sowohl die Stromkosten senken als auch die Belastung der Stromnetze reduzieren.
Antrag ab sofort möglich
Die Förderung kann ab sofort online beantragt werden. Anträge werden so lange angenommen, bis die bereitgestellten Fördermittel ausgeschöpft sind, spätestens jedoch bis zum 15. April 2027.
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