Pension ab 2027: Zehntausende profitieren von neuem Steuerbonus

Ab 2027 tritt die neue Aktivpension als Steuerbonus in Kraft. Die Höhe beträgt bis zu 15.000 Euro pro Jahr. Davon sollen laut Ministerium rund 90.000 Personen profitieren können. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

05.08.2026, 07:00 Uhr von
Pension
Bildquelle: Finanz.at / Pension
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Mit der neuen Aktiv Pension will die Bundesregierung ab 2027 Anreize schaffen, länger im Berufsleben zu bleiben. Wer den Pensionsantritt aufschiebt oder trotz Pension weiterarbeitet, kann künftig von einem steuerlichen Freibetrag von bis zu 15.000 Euro pro Jahr profitieren.

Die Maßnahme soll sowohl den Fachkräftemangel entschärfen als auch Menschen belohnen, die freiwillig länger erwerbstätig bleiben. Profitieren sollen rund 90.000 PensionistInnen in Österreich, wie die Plattform 5 Minuten berichtet.

Wer Anspruch auf die Aktivpension hat

Die Aktivpension richtet sich an drei Personengruppen:

  • Personen, die ihren Pensionsantritt über das gesetzliche Regelpensionsalter hinaus verschieben.
  • Pensionistinnen und Pensionisten, die neben ihrer Pension weiterarbeiten.
  • Personen, die eine Teilpension beziehen und weiterhin berufstätig sind.

Voraussetzung ist eine ausreichende Versicherungsdauer. Männer müssen mindestens 40 Versicherungsjahre nachweisen. Für Frauen gelten zum Start 34 Versicherungsjahre, wobei diese Grenze schrittweise bis 2033 auf 40 Jahre angehoben wird. Hintergrund ist die laufende Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters von Frauen an jenes der Männer.

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Rund 90.000 Personen könnten sofort profitieren

Nach Angaben des Sozialministeriums wurde bei der Ausarbeitung der Reform mit den derzeitigen Zahlen von Zuverdienern und sogenannten Pensionsaufschiebern gerechnet.

Demnach könnten bereits zum Start rund 90.000 Personen anspruchsberechtigt sein. Dazu zählen etwa:

  • rund 28.000 un selbstständig beschäftigte Pensionisten,
  • knapp 40.000 selbstständig tätige Pensionisten,
  • rund 15.000 unselbstständig Beschäftigte, die ihren Pensionsantritt verschieben,
  • sowie etwa 7.000 selbstständig Erwerbstätige, die später in Pension gehen.

Weiterarbeiten bleibt freiwillig

Das Sozialministerium betont, dass die Aktivpension ausschließlich einen finanziellen Anreiz schaffen soll. Niemand werde verpflichtet, länger zu arbeiten oder den Pensionsantritt hinauszuschieben.

Ob jemand die neue Regelung nutzt, hänge weiterhin von persönlichen Faktoren wie Gesundheit, familiärer Situation oder individuellen Lebensplänen ab.

Teil eines größeren Maßnahmenpakets

Die Aktivpension ist Teil eines umfassenderen Konzepts, mit dem ältere Menschen länger im Erwerbsleben gehalten werden sollen. Ergänzend setzt die Bundesregierung auf Maßnahmen des AMS und des Transformationsfonds, um Beschäftigung im höheren Alter zu fördern.

Der steuerliche Freibetrag von bis zu 15.000 Euro jährlich soll dabei einen zusätzlichen finanziellen Anreiz schaffen und längeres Arbeiten attraktiver machen.

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Daniel Herndler
Email: dh@finanz.at
Chef-Redakteur, Ressort-Leiter Steuern und Finanzen
Daniel Herndler ist Wirtschaftsjournalist, Herausgeber und Chef-Redakteur des Nachrichtenportals Finanz.at. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Steuern, Finanzen und Wirtschaft.
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