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Die Inflation lag im Juli 2026 bei 2,7 Prozent. Das ist zwar ein Rückgang gegenüber den Vormonaten, jedoch weiterhin deutlich höher als noch zu Jahresbeginn prognostiziert bzw. erwartet. Die rollierende Inflation von August des Vorjahres bis Juli beträgt demnach 3,35 Prozent. Finanz.at hat berichtet.
Folglich bedeutet das, dass die fixierte Pensionserhöhung von 2,95 bis 3,3 Prozenz ab Januar 2027 zu niedrig ausfallen wird. Pensionistinnen und Pensionisten werden abermals an Kaufkraft verlieren - und zwar dauerhaft. Der Pensionsrechner für 2027 von Finanz.at zeigt schon jetzt, wie hoch die Brutto-Pension ab kommendem Jahr ausfallen wird.
Kaufkraftverlust ab 2027 für alle Pensionen
Im Rahmen des Doppelbudgets hat die Bundesregierung beschlossen, den Großteil der Pensionen 2027 um 2,95 Prozent anzuheben. Lediglich Bezieher der Ausgleichszulage erhalten eine Erhöhung um 3,3 Prozent. Pensionen oberhalb von 6.930 Euro brutto pro Monat werden stattdessen um einen Fixbetrag von 204,44 Euro erhöht. Selbst BezieherInnen der Ausgleichszulage werden durch die Anpassung um 3,3 Prozent unter der rollierenden Inflation erhöht - sie verlieren somit rund zehn Euro an Kaufkraft.
Bei der durchschnittlichen Männerpension von rund 2.435 Euro ergibt sich ein ähnliches Bild. Während der Kaufkraftverlust bei einer Inflation von 3,3 Prozent rund 72 Euro pro Jahr beträgt, liegt er bei 3,4 Prozent bereits bei etwa 93 Euro. Dass die Verluste je nach Pensionshöhe unterschiedlich ausfallen und nicht gleichmäßig ansteigen, hängt unter anderem mit steuerlichen Effekten wie dem Pensionistenabsetzbetrag zusammen.
Der Pensionsrechner für 2027 von Finanz.at zeigt schon jetzt, wie hoch die Brutto-Pension ab kommendem Jahr ausfallen wird. Wichtig: Die steuerliche Entlastung (Kalte Progression) für das Jahr 2027 wurde noch nicht veröffentlicht, weshalb die neue Netto-Pension ab kommendem Jahr noch nicht final berechnet werden kann.