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Seit Anfang 2024 ersetzt der ORF-Beitrag die frühere GIS-Gebühr. Nun stellt die ÖVP das Finanzierungsmodell überraschend wieder zur Diskussion, wie der "Standard" am Dienstag berichtet.
In einem aktuellen Positionspapier zur geplanten ORF-Reform nennt die Volkspartei zwei mögliche Varianten. Einerseits könnte die Haushaltsabgabe an einen künftig enger definierten öffentlich-rechtlichen Auftrag angepasst werden. Das könnte auf einen niedrigeren ORF-Beitrag hinauslaufen.
Andererseits soll geprüft werden, ob die Haushaltsabgabe vollständig gestrichen und der ORF stattdessen aus dem Bundesbudget finanziert werden könnte. Die Finanzierung müsse dabei laut ÖVP langfristig, stabil sowie mit Verfassungs- und EU-Recht vereinbar sein. Konkrete Zahlen nennt die Partei bislang nicht. Zunächst soll geprüft werden, welche Einsparungsmöglichkeiten beim ORF tatsächlich bestehen.
Ab 2027 steigen aufgrund der höheren Ausgleichszulage auch die Einkommensgrenzen für eine ORF-Gebührenbefreiung. Finanz.at hat zuerst darüber berichtet.
Medienministerium gegen Abschaffung
Widerstand gegen die Pläne kommt aus dem SPÖ-geführten Medienministerium. Dort werden die Vorschläge als unausgegoren bezeichnet. Eine Abschaffung der erst 2024 eingeführten Haushaltsabgabe hält das Ressort für nicht sinnvoll.
Die Debatte fällt mitten in die Vorbereitungen für eine größere ORF-Reform. Am 10. und 11. September findet ein vom Medienministerium organisiertes Zukunftsforum statt, das als Ausgangspunkt für den Reformprozess dienen soll. Dabei geht es neben der Finanzierung auch um den öffentlich-rechtlichen Auftrag, die Organisationsstruktur und die Unabhängigkeit des ORF.


ORF verliert ab 2027 jährlich 93 Millionen Euro
Eine mögliche Senkung oder Abschaffung des ORF-Beitrags trifft gleichzeitig auf eine angespannte finanzielle Situation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Im Rahmen der Budgetsanierung hat die Bundesregierung beschlossen, die bisherige Kompensationszahlung für den Verlust des Vorsteuerabzugs ab 2027 dauerhaft zu streichen. Dadurch fehlen dem ORF künftig jährlich rund 93 Millionen Euro aus dem Bundesbudget.
Die Zahlung wurde seit 2024 geleistet, nachdem der ORF mit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe den Vorsteuerabzug verloren hatte. Mit der Förderung waren unter anderem Auflagen zum Weiterbestand des Radio-Symphonieorchesters und zur Verbreitung von ORF Sport+ verbunden.
Als teilweisen Ausgleich erhält der ORF mehr finanziellen Spielraum. So wird unter anderem die Grenze angehoben, ab der Beitragseinnahmen einer Widmungsrücklage zugeführt werden müssen. Zudem können unter bestimmten Voraussetzungen zwischen 2027 und 2029 jährlich bis zu 35 Millionen Euro von einem Sperrkonto entnommen werden.
Trotzdem verschärft der Wegfall der 93 Millionen Euro die Finanzierungsfrage erheblich. Eine zusätzliche Kürzung der Haushaltsabgabe müsste daher entweder durch weitere Einsparungen beim ORF oder durch andere Finanzierungsquellen ausgeglichen werden.
FPÖ startet Volksbegehren gegen ORF-Gebühr
Zusätzlicher politischer Druck kommt von der FPÖ. Parteichef Herbert Kickl hat für September ein neues ORF-Volksbegehren angekündigt.
Zu den zentralen Forderungen gehört die Abschaffung der von der FPÖ als „Zwangsgebühr“ bezeichneten Haushaltsabgabe. Daneben fordert die Partei eine stärkere Konzentration des ORF auf seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag sowie ein stärker österreichisch ausgerichtetes Programm.
Die FPÖ tritt bereits seit Jahren für die Abschaffung der Haushaltsabgabe ein und favorisiert ebenfalls eine Finanzierung aus dem Staatsbudget – allerdings verbunden mit niedrigeren Gesamtausgaben für den ORF.
Im Juni scheiterte ein entsprechender Antrag der Freiheitlichen im Verfassungsausschuss noch an den anderen Parteien. Mit dem angekündigten Volksbegehren soll der politische Druck nun erhöht werden.
ORF soll deutlich schlanker werden
Die ÖVP will die Diskussion allerdings nicht auf die Finanzierung beschränken. Auch die Führung des ORF soll grundlegend umgebaut werden. Der derzeit 35 Mitglieder umfassende Stiftungsrat soll deutlich verkleinert werden. Zusätzlich soll ein eigener Aufsichtsrat mit acht bis zwölf Mitgliedern geschaffen werden.
Dieser würde die operative Kontrolle übernehmen und einen neuen ORF-Vorstand bestellen. Statt eines einzelnen Generaldirektors könnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk künftig von einem dreiköpfigen Vorstand mit CEO, COO und CFO geführt werden.
Aktive Politiker sollen dem Aufsichtsrat nicht angehören dürfen. Bei der Besetzung sollen fachliche Kriterien aus Bereichen wie Medien, Recht, Finanzen, Digitalisierung, Compliance und Unternehmensführung stärker berücksichtigt werden.
Gehaltsobergrenzen und weniger Sonderverträge
Auch bei den Personalkosten fordert die ÖVP Veränderungen. Die Führungsstruktur soll schlanker und kostengünstiger werden. Vorgesehen sind unter anderem verbindliche Gehaltsobergrenzen sowie die Abschaffung von Sonderpensionen, Sonderverträgen und intransparenten Zusatzleistungen. Nebenbeschäftigungen sollen ebenfalls stärker geregelt und offengelegt werden.
Zusätzlich fordert die ÖVP effizientere Abläufe und einen stärkeren Einsatz neuer Technologien und Künstlicher Intelligenz.
Auch Programmauftrag könnte kleiner werden
Parallel dazu soll der öffentlich-rechtliche Auftrag neu definiert werden. Der ORF soll sich nach den Vorstellungen der ÖVP stärker auf jene Bereiche konzentrieren, die vom privaten Medienmarkt nicht ausreichend angeboten werden.
Genannt werden insbesondere Information, Bildung, Kultur, Sport, Regionalität, österreichische Identität, Meinungsvielfalt und die allgemeine Verfügbarkeit der Angebote. Auffällig ist, dass Unterhaltung in der Aufzählung nicht ausdrücklich genannt wird. Gerade hier könnte sich künftig eine stärkere Abgrenzung zu privaten Fernsehsendern und Medienanbietern ergeben.
Damit stehen beim ORF möglicherweise deutlich größere Veränderungen bevor als bisher angenommen. Neben Strukturen und Programmangebot ist nun auch die erst 2024 eingeführte Haushaltsabgabe wieder Teil der politischen Debatte.
Mehr Informationen: ORF-Haushaltsabgabe