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Die Inflation von Juli 2025 bis Juni 2026 liegt bei 3,4 Prozent. Zuletzt ist sie im August mit 3,2 Prozent wieder etwas geringer ausgefallen - dennoch deutlich über den Erwartungen zu Jahresbeginn. Diese rollierende Inflation gilt als Grundlage für die "Abschaffung der kalten Progression" im Folgejahr. Sie wird jedoch aufgrund des Budgetdefizits geringer ausfallen.
Die Erhöhung der Grenzwerte der Lohnsteuertabelle (ausgenommen ist der Spitzensteuersatz für Einkommen über einer Million Euro) bedeutet auch eine erhöhte Steuerfreigrenze. Somit steigt auch die Steuerfreigrenze ab 2027 auf 13.846 Euro an. Finanz.at hat berichtet. Im heurigen Jahr liegt sie noch bei 13.539 Euro.
Steuersenkungen lassen Netto-Einkommen steigen
Nachdem zwei Drittel der Inflation von Juli 2025 bis Juni 2026 (3,4 Prozent) im Rahmen der "Abschaffung der kalten Progression" automatisch auf alle Steuertarifstufen entfallen (2,27 Prozent), wird das übrige Drittel im kommenden Jahr als "Sparmaßnahme" abermals einbehalten. Zuvor war es von der Bundesregierung variabeln zur steuerlichen Entlastung verteilt worden.
So wird daher die neue Lohnsteuertabelle ab 2027 aussehen:
| Einkommen (2026) | Einkommen (2027) | Steuersatz (2026) | Steuersatz (2027) |
|---|---|---|---|
| bis 13.539 Euro | bis 13.846 Euro | 0 % | 0 % |
| bis 21.992 Euro | bis 22.491 Euro | 20 % | 20 % |
| bis 36.458 Euro | bis 37.285 Euro | 30 % | 30 % |
| bis 70.365 Euro | bis 71.960 Euro | 40 % | 40 % |
| bis 104.859 Euro | bis 107.236 Euro | 48 % | 48 % |
| bis 1.000.000 Euro | bis 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
| ab 1.000.000 Euro | ab 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Das neue Netto- Gehalt nach der teilweisen Steuerentlastung ab 2027 kann mit dem Brutto-Netto-Rechner auf Finanz.at berechnet werden.


Steuerfreigrenze steigt auf 13.846 Euro an
Durch die Anhebung der Tarifstufen ergibt sich ab 2027 eine neue Steuerfreigrenze von 13.846 Euro jährlich (13.539 Euro in 2026). Der neue Brutto-Netto-Rechner von Finanz.at zeigt nun, wie hoch die Netto-Einkommen ab Januar 2027 ausfallen werden. Dabei wird die erwartete Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlagen zur Sozialversicherung aufgrund der neuen Aufwertungszahl von 1,046 (Prognose) ebenfalls bereits berücksichtigt. Eine finale Bekanntgabe durch das Finanzministerium steht noch aus.
Mehr Informationen: Lohnsteuertabelle